“Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung bekräftigt, dass für einen Auskunftsanspruch [..] kein gewerbliches Ausmaß bestehen muss.”
Um welche Entscheidung soll es sich denn dabei handeln ? Und von wann soll die Entscheidung denn sein ? Ich seh niergenswo hier ein Aktenzeichen dazu ..